Selbstständige und Freiberufler haben einige sehr interessante Möglichkeiten, um die von ihnen verlangten Steuern zu verringern, indem sie verschiedene Steuervorteile ausnutzen. Immerhin liegen ihre betrieblichen Kosten meist sehr hoch und darum sollte man so viele steuerliche Vorteile geltend machen wie nur möglich. Als Erstes bietet sich es sich an, ein Arbeitszimmer im eigenen Heim geltend zu machen. Wer über kein eigenes Büro verfügt, seine Arbeit aber aus mehr als 50 Prozent Büroarbeit besteht, kann für ein Arbeitszimmer zu Hause 1250 Euro pro Jahr geltend machen. Braucht man spezielle ERP-Software für seine Tätigkeit, so kann man diese ebenfalls steuerlich absetzen. Ebenso kann man sich die benötigten Computer und die Telekommunikationseinrichtungen voll auf die Steuer anrechnen lassen.
Reisen kann man bedingt geltend machen
Als Selbstständiger zu verreisen, kann einem bei der Steuererklärung nützlich sein. Sobald man die Reise beruflich und privat kombiniert, kann man sich nach einem bestimmten Schlüssel den beruflichen Teil der Reise anrechnen lassen. Selbst Wirtschaftsgut, das eigentlich dem Ehepartner gehört, kann unter gewissen Bedingungen von Steuer absetzbar sein. Auch geschäftliche Bewirtungen zu gewissen Anlässen lassen durchaus geltend machen. Zwar nicht die Bewirtungskosten selbst, aber dafür kann man eine vom Wirt verlangte Raummiete steuerlich absetzen. Darum sollte man mit dem Wirt Sonderkonditionen bei der Bewirtung aushandeln, die er dann als Raummiete wieder reinholen kann. Maschinen und Fahrzeuge für den Betrieb kann man ebenfalls absetzen, wenn man sie nicht kauft, sondern least. Leasingkosten können nämlich steuerlich abgesetzt werden. Auf Portalen wie die-Buchhaltung.de finden Sie diesbezüglich weitere fachkompetente Informationen und Ratschläge.
Durch geschickte Betriebsaufteilung Steuern sparen
Ein Gewerbebetrieb muss keine Gewerbesteuern zahlen, wenn sein Gewerbeertrag unter 24.500 Euro liegt. Also sollte man seinen Betrieb zwischen Personalpolitik, Buchführung und betriebliche Bereiche aufteilen, um diese Gewerbesteuer einzusparen. Außerdem ist es seit Kurzem wieder möglich, die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis zu zahlen, sondern nur noch auf die Differenz zwischen Einkaufswert und Verkaufserlös. Doch dabei muss man sehr strenge Regelungen beachten. Der Staat gibt kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, den Gewinn durch Sonderabschreibung um ein Fünftel zu mindern, indem er auf vier Jahre angerechnet wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro können sofort steuerlich geltend gemacht werden. Wem das zu aufwendig ist, kann auch eine sogenannte Poolabschreibung vornehmen. Dazu kann man alle Wirtschaftsgüter zwischen einem Wert von 150 bis 1000 Euro zu einer Sammlung machen und dann bei der Steuerbehörde geltend machen. Dieser Pool muss jährlich um ein Fünftel verringert werden. Freiberufler wie Journalisten oder Schriftsteller können pauschal 30 Prozent, aber nur bis zu 2455 Euro, steuerlich absetzen. Auch das Auto bietet hervorragende Möglichkeiten Steuern zu sparen, sobald man es betrieblich geltend machen kann. Durch Führung eines Fahrtenbuches kann man Dienstreisen geltend machen sowie Tagespauschsätze für den Verpflegungsmehraufwand.
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